Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Pension

Landhaus Fünfseen 

    

  – nachstehend „Landhaus“genannt –

 

 

1.     Geltungsbereich

 

1.1   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferieneinheiten, zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Landhauses.

 

1.2  Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Landhaus und dem Gast individuell vereinbart wurden.

 

 

2.     Zustandekommen des Vertrages

 

2.1   Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast einen Auftrag erteilt (Buchung der Ferieneinheit), der durch das Landhaus angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Buchung der Ferieneinheit.

 

 2.2 Die Bestätigung der Buchung erfolgt schriftlich per Mail. In Ausnahmefällen auch telefonisch oder mündlich.                 

 

2.3   Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Ferieneinheiten sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Landhauses.

 

 

3.     Leistungen, Preise, Anzahlung und Zahlungsbedingungen

 

3.1 Das Landhaus ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Ferieneinheiten nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

3.2   Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferieneinheiten und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise dem Landhaus zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Landhauses gegenüber Dritten.

 

3.3   Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

 

3.4   Die Preise können vom Landhaus geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen in der Anzahl der gebuchten Ferieneinheiten, der Leistung des Landhauses oder der Aufenthaltsdauer wünscht, und das Landhaus dem zustimmt.

  

3.5 Bei Buchungsbestätigung werden 25 % des vereinbarten Beherbergungspreises fällig. Davon ausgenommen ist die Buchung für eine Übernachtung. Diese ist zu 100 % bei Buchungsbestätigung fällig. 

Zu zahlen auf das Konto der

 

                 Postbank Dortmund

               Norbert u Brigitte Leberl GbR

               IBAN DE15 4401 0046 0226 8614 65

               BIC PBNKDEFF

 

                 innerhalb von 14 Kalendertagen nach Buchungsbestätigung.

 

3.6 Am Abreisetag ist spätestens der Rechnungsbetrag abzüglich der Anzahlung fällig. Rechnungsbetrag ist der Betrag, der bei Vertragsabschluss als Buchungspreis vereinbart wurde, zuzüglich aller zusätzlichen Leistungen, die der Gast in Anspruch genommen hat. Der Rechnungsbetrag ist gemäß der Rechnung in Euro zu zahlen ohne Abzug in bar oder mit einer gültigen EC-Karte des Gastes mit Bestätigung durch den PIN-Code. Andere Devisen oder Kreditkarten werden vom Landhaus nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.  

Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Das Landhaus bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Landhaus eine Mahngebühr von 10 EUR erheben.

 

3.7   Das Landhaus ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes in dem Landhaus aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

 

       

 

4.     Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes

 

4.1 Das Landhaus räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

 

        –       Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat das Landhaus Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.

 

        _       Storniert der Gast bis 14 Tage vor dem Anreisetermin, werden 15 € Bearbeitungsgebühr berechnet.

 

        –       Bei späterer Stornierung hat das Landhaus die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Landhaus kein Schaden oder der dem Landhaus entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

 

        –       Sofern das Landhaus die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Landhaus zu erbringenden Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Landhaus ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Landhaus durch anderweitige Verwendungen der Pensionsleistungen erwirbt.

 

4.2   Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast die  gebuchte Ferieneinheit oder die gebuchten Leistungen, ohne dies dem Landhaus rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

 

4.3   Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass das Landhaus eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.

 

4.4   Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern das Landhaus dem Gast im Vertrag eine Option schriftlich eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Landhaus. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.

 

4.5   Das Landhaus empfiehlt, um unnötige Aufwendungen auf beiden Seiten zu vermeiden, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

 

 

5.     Rücktritt des Landhauses

 

5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist das Landhaus ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Ferieneinheiten vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Landhauses die Buchung nicht endgültig bestätigt.

 

5.2   Wird eine gemäß Ziffer 3.5 vereinbarte Vorauszahlung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Landhaus gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

5.3   Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls

 

        –       höhere Gewalt oder andere von dem Landhaus nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

 

        –       Ferieneinheiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;  

 

        –       das Landhaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Landhauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Landhauses zuzurechnen ist;

 

        –       eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;

 

        –       ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;

 

        –       das Landhaus von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Landhauses nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Landhauses gefährdet erscheinen;

  

        –       der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

 

        –       ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

 

5.4 Das Landhaus hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

5.5  In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 

 

 

6. An- und Abreise

 

6.1   Der Gast erwirbt einen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Ferieneinheit, diesen erhält er durch die schriftliche Buchungsbestätigung.

6.2   Gebuchte Ferieneinheiten stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 

6.3   Gebuchte Ferieneinheiten sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Landhaus das Recht, gebuchte Ferieneinheiten nach 20:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Landhaus steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

 

6.4   Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferieneinheiten dem Landhaus spätestens um 11:00Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Landhaus über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Ferieneinheit bis 18:00 Uhr 50 % des Logipreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Landhaus nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

 

7.     Haftung

 

7.1   Das Landhaus haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Landhaus ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schadenbegrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

 

7.2   Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz  neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

7.3   Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz auf dem hauseigenen Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Beim Abhandenkommen oder Beschädigung von den auf dem Vertragsgrundstück abgestellten Kraftfahrzeugen etc. oder Entwendungen aus diesen übernimmt das Landhaus keine Haftung.

 

 

7.4   Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

8.     Sonstiges

 

8.1   Das Lotsenbuch (die Hausordnung), die in den Ferieneinheiten ausliegt, ist Bestandteil der AGB`s bzw. des Gastaufnahmevertrages.

 

8.2   In allen Räumen des Landhauses sind das Rauchen und der Umgang mit offenem Licht/Feuer nicht erlaubt. Im Falle der Zuwiderhandlung durch den Gast haftet dieser in voller Höhe für alle dadurch entstandenen Schäden. Ebenso dürfen auf dem Grundstücksgelände keine Feuer, Feuerwerke, Grillstellen ohne eine Einwilligung des Landhauses Fünfseen erfolgen.

 

 

8.3   Verursacht der Gast einen Schaden auf dem Vertragsgrundstück bzw. des Landhauses oder wird dem Landhaus anderweitig durch den Gast Schaden zugefügt, haftet dieser für die Beseitigung des Schadens bzw. kommt für die Schadensbeseitigung uneingeschränkt auf. Der Gast ist verpflichtet, von ihm verursachte Schäden der Geschäftsleitung unverzüglich mitzuteilen. Bei Verlust oder Beschädigung des Schlüssels durch den Gast behält sich das Landhaus vor, die hierfür notwendigen Aufwendungen in Rechnung zu stellen. 


8.4 Die Benutzung unseres "Naturschwimmteichs" erfolgt auf eigene Gefahr und nur für Schwimmer. Es besteht hier absolute Elternaufsicht! Die Tiefe des Naturschwimmteichs beträgt 2,00 m. Die Pflanzbereiche im Wasser dienen der natürlichen Reinigung und sind deshalb nicht zu stören.  Bei der Spiel- und Liegewiese handelt es sich um eine Naturwiese. Etwaige Erdhügel durch Maulwurf oder Löcher durch Kaninchen oder ähnliches sind naturgegeben, für etwaige Schäden hieraus übernimmt das Landhaus keine Verantwortung.  Gleiches gilt auch für die Benutzung der vorhandenen Spielgeräte.

 

 

9.     Schlussbestimmungen

 

9.1   Erfüllungs-und Zahlungsort ist der Standort des Landhauses Fünfseen.

 

9.2   Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftliche Sitz des Landhauses Fünfseen.  

 

9.3   Es gilt deutsches Recht.

 

9.4   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Beistimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Norbert und Brigitte Leberl GbR, Satower Weg 24 C, 17213 Fünfseen, OT Rogeez

 

Stand Januar 2018 - geändert Februar 2023

 

 

       

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt:

info@landhaus-fuenfseen.com  

Tel. 0171 304 7880

 

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